Einbau Wasserzähler

Wasser

Einbau Wasserzähler

FALLS SIE DIE NOTWENDIGEN UMBAU-MASSNAHMEN FÜR DEN EINBAU EINES WASSERZÄHLERS NOCH NICHT VORGENOMMEN HABEN, ERSUCHEN WIR UM UMGEHENDES UMRÜSTEN UND VERSTÄNDIGUNG AM GEMEINDEAMT!

Für jeden Eigentümer eines angeschlossenen Objektes bestehen die unten stehenden Pflichten. 

  • Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Objekts ist verpflichtet, für den Einbau des Wasserzählers eine Wasserzählergarnitur (Wasserzählerbügel) mit Rückflussverhinderer (nach       ÖNORM B 2535) einzubauen.
  • Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer muss einen geeigneten Platz für den Wasserzähler unentgeltlich zur Verfügung stellen. Dieser Platz muss für den Einbau, die Instandhaltung und den Austausch leicht zugänglich sein.
  • Der Wasserzähler muss in frostsicherer Umgebung eingebaut werden und ist gegen jede Beschädigung, Verschmutzung und andere schädliche Einwirkungen zu schützen.
  • Der Wasserzähler muss vor einer eventuellen Teilung der Leitung (Gartenanschluss) eingebaut werden!
  • Die gesamten Kosten für die notwendigen Umbauarbeiten (Einbau Wasserzählerbügel,….), sind von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Objekts zu tragen!
  • Der Wasserzähler wird von der Gemeinde bereitgestellt und bleibt im Eigentum der Gemeinde. Für die Bereitstellung des Wasserzählers ist eine monatliche Zählergebühr in der Höhe von € 1,80 zu entrichten!