Oö. Heizkostenzuschuss 2024/2025

Heizung

Sozial bedürftige Menschen werden auch in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. 
Heuer kann der Heizkostenschuss erstmals vor der Heizperiode beantragt werden. Dieser kann von 01. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden. 

Wer wird gefördert?

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).

Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

Von dem Zuschuss ausgenommen sind:

  •  Asylwerberinnen und Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG
  •  Subsidiär Schutzberechtige iSd § 8 AsylG
  •  Vertriebene iSd § 62 AsylG
  •  Bewohnerinnen und Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Dies gilt u.a. für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 Oö. ChG.
  •  Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.

Was wird gefördert?

Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.

Wie wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.

1. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  •  Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 Euro
  •  Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro

2. Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.

Beantragung mittels Online-Formular

Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ab 01. Oktober 2024 ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei den Bürgerservicestellen der Gemeindeämter und Magistrate Unterstützung zu erhalten. Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm möglich.

Warteraum

Sollte es zu einem hohen Aufkommen an Zugriffen auf das Online Formular kommen, werden AntragstellerInnen in einen digitalen Warteraum weitergeleitet. Dieser Zwischenschritt wird im Falle eines hohen Aufkommens von Anträgen benötigt um ein Abstürzen des Formularservers zu verhindern. Anschließend werden Sie automatisch auf die erste Seite des Antragsformulars weitergeleitet.

Onlineformular

AntragstellerInnen benötigen für die Antragstellung folgende Informationen:

  •  Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
  •  Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
  •  Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2023 aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  •  Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll)

WICHTIG: Eine korrekte Eingabe der Daten ist erforderlich, damit die automatische Überprüfung entsprechend erfolgen kann (Beispielsweise ist der Vorname lt. Zentralem Melderegister anzugeben und nicht etwa eine Abkürzung. Auch ist darauf zu achten, dass Vor- und Nachname nicht vertauscht werden).

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