Totalsperre Hallenbad & Sauna Losenstein

Hallenbad

Aufgrund von gravierenden statischen Mängeln in der Holzträgerkonstruktion des Daches muss das Hallenbad Losenstein ab Samstag, 2.12.2023 baupolizeilich gesperrt werden. Der Bade- und Saunabetrieb aber auch der Betrieb des Restaurants muss damit ab 2.12.2023 vorübergehend eingestellt werden.

Die Gemeinde Losenstein wurde am 23.11.2023 von der Herstellerfirma der Holzträgerkonstruktion im Hallenbad Losenstein in Kenntnis gesetzt, dass nach Auswertung der kürzlich durchgeführten Gebäudesubstanzanalyse umgehend eine statische Begutachtung notwendig wäre. Diese wurde nur wenige Tage später am 30.11.2023 durchgeführt und in deren nun vorliegender schriftlicher  Beurteilung unter anderem festgestellt:

"...es liegt daher beim Dachtragwerk über der Schwimmhalle "GEFAHR IN VERZUG" vor. Der Bereich der Schwimmhalle und des Restaurantbereiches ist daher unverzüglich zu sperren und einer Sanierung zuzuführen..."

Der Bürgermeister in seiner Funktion als Baubehörde hat daher heute aufgrund dieser schriftlichen Stellungnahme des Statikbüros Krückl-Seidel-Mayr ZT GmbH und den ab Samstag erwarteten Schneefällen eine baupolizeiliche Sperre des Bades ab Samstag, 2.12.2023 verfügt. Das Bad, Sauna und auch das Restaurant muss daher ab morgen 2.12. für den Publikumsverkehr geschlossen werden.

Diese Kurzfristigkeit stellt uns alle vor sehr große Herausforderungen und ist in höchstem Maße bedauerlich, jedoch im Sinne der allgemeinen Sicherheit im Rahmen jahreszeitlich bedingter zu erwartender Schneelasten alternativlos (siehe Einsturz Bad Reichenhall 2006).

Die Dauer der Sperre kann derzeit nicht vorhergesagt werden, es ist aber von mindestens 2-3 Monaten je nach Sanierungsumfang auszugehen. Parallel wird mit dem Land OÖ auch eine Sanierung des Daches – welche ebenfalls bereits schwere Mängel und zahlreiche unkontrollierte Wassereintritte aufweist – evaluiert, sodass die weiteren Schritte jedenfalls auf eine dringend notwendige Gesamtsanierung der Dach- und Trägerkonstruktion abzielen. Über den weiteren Verlauf werden wir in den kommunalen Medien zeitnah informieren. 

Betreffend einer jedenfalls zu erfolgenden Entschädigung und weiterer Vorgangsweise für bereits erworbene Saisonkarten, 10er Blocks und Gutscheine wird derzeit eine Lösung erarbeitet und im Laufe der nächsten Wochen auf der Amtstafel der Gemeinde Losenstein, sowie auf www.losenstein.at kundgemacht.