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Stimmberechtigte können in folgende Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch eigenhändige Unterschrift erklären:
Eintragungen können am Gemeindeamt zu folgenden Zeiten vorgenommen werden oder online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren
Montag, 31. März 2025, von 08.00 bis 16.00 UhrDienstag, 01. April 2025, von 08.00 bis 16.00 UhrMittwoch, 02. April 2025, von 08.00 bis 16.00 UhrDonnerstag, 03. April 2025, von 08.00 bis 20.00 UhrFreitag, 04. April 2025, von 08.00 bis 16.00 UhrMontag, 07. April 2025, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lj.) und bis zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bereits abgegebene Unterstützungserklärungen zählen als gültige Eintragung.
Weitere Informationen:
Volksbegehren.pdf herunterladen (0.32 MB)