Volksbegehren

Unterschrift

Stimmberechtigte können in folgende Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch eigenhändige Unterschrift erklären:

  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Eintragungen können am Gemeindeamt zu folgenden Zeiten vorgenommen werden oder online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

Montag, 31. März 2025, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 01. April 2025, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 02. April 2025, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 03. April 2025, von 08.00 bis 20.00 Uhr
Freitag, 04. April 2025, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Montag, 07. April 2025, von 08.00 bis 16.00 Uhr

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lj.) und bis zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bereits abgegebene Unterstützungserklärungen zählen als gültige Eintragung.

Weitere Informationen:

Volksbegehren.pdf herunterladen (0.32 MB)