Information zur Briefwahl

Nationalratswahl

Nationalratswahl 2024 – 29. September 2024

Information zur Briefwahl:

Sie haben bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 wieder die Möglichkeit, mittels Briefwahl zu wählen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag in das Wahllokal zu kommen.

Wahlkarten können bis Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr, direkt bei Ihrem Gemeindeamt persönlich beantragt werden. Bei der persönlichen Beantragung müssen Sie einen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorweisen.

NEU: Es besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl direkt am Gemeindeamt zu wählen. Gleich nach der Ausstellung der Wahlkarte (Briefwahl) bei Ihrem Gemeindeamt können Sie mit dieser im Anschluss in einer dafür vorgesehenen Wahlzelle oder einem abgetrennten Raum Ihre Stimme abgeben.

Die Wahlkarte mit der abgegebenen Stimme bleibt bis zur Auszählung verschlossen und sicher am Gemeindeamt aufbewahrt. Ihre Wahlkarte wird am Wahltag Ihrer Wahlbehörde übermittelt und mit den am Wahltag abgegebenen Stimmen unter Wahrung des Wahlgeheimnisses ausgezählt.

Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe folgende Punkte, da ansonsten die Stimmabgabe ungültig ist:

  • Auf der Wahlkarte außen im vorgesehenen Unterschriftenfeld unterschreiben!
  • Bitte die Wahlkarte NICHT zusätzlich (etwa mit Klebeband) zukleben. In diesem Fall darf die Wahlkarte nicht miteinbezogen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahlkarte nach erfolgter Stimmabgabe noch einmal geöffnet wurde!
  • Der Stimmzettel muss in das blaue Kuvert gesteckt werden! Ein Stimmzettel, der ohne Überkuvert in der Wahlkarte abgegeben wird, darf nicht miteinbezogen werden!

Die Beantragung der Wahlkarte kann auch online über ID Austria, Wahlkartenantrag aus der Wahlinformation oder per E-Mail bis Mittwoch, 25. September 2024 erfolgen.